Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das CourtFit Tenniscenter



1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist. Die Platzierung auf bestimmte Plätze bleibt der Hallenleitung vorbehalten. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und dem von diesem bestimmten Mitspieler(n) zur Verfügung.

Pro Platz und Spieleinheit sind im Tennis (Indoor & Outdoor) max. 4 Spieler erlaubt. Das CourtFit Tenniscenter ist jederzeit berechtigt, nicht bezahlte Plätze anderweitig freizugeben.

2. Die Plätze können online, telefonisch und vor Ort gebucht werden.

3. Vor Spielbeginn ist die Platzmiete vor Ort zu entrichten.

Die Rechnungsstellung für das Abonnement erfolgt per E-Mail und ist vor dem ersten Termin vollständig zu begleichen.

4. Innerhalb des Zeitraumes des gebuchten Abos können die Termine zweimalig verschoben werden, bei rechtzeitiger Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. (Ausgenommen bei krankheitsbedingter Absage) Sollte der verschobene Termin allerdings nicht wahrgenommen werden können, verfällt Dieser ohne Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung.

5. Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlageuhren.

Bei Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert frei zu machen. Es ist nicht gestattet, auf einem frei gebliebenen Platz ohne Genehmigung durch die Hallenleitung zu spielen.

6. Die jeweiligen Spielplätze dürfen nur mit Teppichschuhen benutzt werden. Es ist nicht gestattet, die Spielfelder, insbesondere die Tennisfelder mit Schuhen zu betreten, die schon auf Außenplätzen getragen wurden oder auch in sonstiger Weise außerhalb der Halle genutzt wurden. Sollten Sie dies nicht beachten, ist das Tenniscenter berechtigt, bei Verschmutzung des Platzes durch den Nutzer (Schuhabrieb, Griffband, etc.), die Spielstunde zu unterbrechen und für die Reinigung der verschmutzten Plätze von dem Verursacher sofort ein Aufwands- bzw. Schadensendgeld in Höhe von 100,00 Euro je verunreinigten Platz zu verlangen. Die Tennisplätze sind nach Beendigung der gebuchten Spielzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

7. Nur im Außenbereich des CourtFit Tenniscenters darf geraucht werden. Auf den Spielfeldern ist das Essen nicht erwünscht und aus Sicherheitsgründen sind Getränke nur in Plastikflaschen mitzubringen.

8. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird.

9. Die Beauftragten der Hallenleitung üben gegenüber den Besuchern und Benutzern die Rechte des Hausherrn aus.

10. Für zurückgelassene bzw. vergessene Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

11. Auf dem Gelände ist jede Verkaufstätigkeit untersagt.

12. Eigentum bzw. Gegenstände des Tenniscenters, die durch unsachgemäßes Handhaben oder Verschulden des Kunden beschädigt werden, werden dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

13. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Benutzer der Anlage sind für die durch sie verursachten Schäden ausschließlich selbst haftbar, sofern die Schäden nicht nachweisbar ohne deren



Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Eine Haftung gegenüber Besuchern und Benutzern der Sportanlagen für Unfälle, Verluste und Personen-, Sach- sowie Vermögensschaden jeder Art in- und außerhalb der Anlage, auch auf den Zugängen und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung für Verletzungen der Spieler, Verluste an Kleidung und Wertgegenständen, Beschädigung von Kleidung und Kraftfahrzeugen. Gegenstände, die vom Tenniscenter ausgeliehen sind, sind bei Verlust zum Nennwert zu ersetzen. Die Besteller der Plätze verpflichten sich, nur solche Gäste als Mitspieler mitzubringen, welche die Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen. Für die von Kindern verursachten Schäden haften die Eltern in voller Höhe. Kinder sind im Tennispark immer durch einen Erziehungsberechtigten bzw. einen dazu Bevollmächtigten zu beaufsichtigen.

14. Die Benutzung der Parkplätze ist ausschließlich den Gästen des CourtFit Tenniscenters vorbehalten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einzelne Parkflächen zu festgelegten Konditionen, in Absprache mit dem Personal des Tenniscenters, zu mieten.

15. Die technischen Anlagen, wie z.B. Fenster, Lüftung usw. werden nur von dafür autorisiertem Personal des Tenniscenters bedient. Die Notausgangstüren sind nur in Notfällen zu öffnen.

16. Der Gastraum im Tenniscenter bietet, während er geöffnet ist, die Möglichkeit, den Spielbetrieb von dort aus zu beobachten.

17. Tiere sind nur nach Absprache im CourtFit Tenniscenter, mit Ausnahme der Tennisplätze, gestattet.

18. Die jeweiligen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte: www.courtfit.de und den jeweiligen Aushängen.

19. Die Verletzung der Benutzungsordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung, die Platzmiete zu bezahlen, zur Folge.

20. Die Benutzungsordnung wird mit Reservierung bzw. Buchung einer Platzmiete anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich damit jeder Besucher den Regelungen der Benutzungsordnung.


Änderungen vorbehalten. „CourtFit Tenniscenter“